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Sparverträge über vermögenswirksame Leistungen können von allen Arbeitnehmern abgeschlossen werden. Hierbei zahlt der Arbeitgeber einen gewissen Anteil des Sparbeitrages. Die Einzahlungen erfolgen über 6 Jahre in einen Investmentfonds und müssen anschließend 1 Jahr "ruhen". Danach können die erworbenenen Fondsanteile beliebig verwendet werden. Konkret können die Fondsanteile bei der jeweiligen Investmentgesellschaft verwahrt bleiben oder der Gegenwert wird an den Depotinhaber ausbezahlt. Wichtig ist, daß der Arbeitgeber die Beiträge an die Investmentgesellschaft überweist. Dies ist eine Voraussetzung für eine staatliche Sparzulage. Unseren Kunden bieten wir über eine Investment-Plattform eine umfassende Fondsauswahl zur VL-Anlage. Die Aufstellung der VL-fähigen Fonds finden Sie auf der Homepage unter "Fondsspektrum" . |